BERICHT RATGEBERAKTION „Pflegen – nein danke!“ am 20.09.2012
„Wie kann ich im Alter möglichst lange selbstbestimmt wohnen?“ Das fragen sich angesichts des immer älter werdenden Bevölkerungsdurchschnitts viele Menschen. Wer in seinen gewohnten vier Wänden bleiben möchte, der setzt beispielsweise auf Unterstützung durch Angehörige, caritative Vereine oder auf engagierte ambulante Pflegedienste. Doch wenn Pflegekosten auf ihn zukommen, ist vieles nicht mehr möglich.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Denn die Leistungen der Pflegepflichtversicherung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Petra Günthner, Inhaberin des ambulanten Pflegedienst „Pflege Aktiv“, erklärt das Prinzip: „Es werden von den Pflegekassen grundsätzlich alle Leistungen nach § 89, Sozialgesetzbuch XI bis zur genehmigten Pflegestufe bezahlt. Zu diesen Leistungen zählen die Körperpflege, Leistungen im Bereich der Ernährung und der Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. In Pflegestufe I werden bis zu 450 Euro gezahlt, in Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro und in Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro.“
Zwei Hausbesuche täglich
Doch dieses Geld reicht selten. Sofern etwa der Pflegebedürftige in Pflegestufe II ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werde, müsse von durchschnittlich zwei Hausbesuchen täglich ausgegangen werden sowie von mindestens jeweils einmal täglich großer und kleiner Körperpflege, von Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Hilfen beim Toilettengang. Wirtschaftlich schlägt sich dieser Betreuungsaufwand dann in Kosten in Höhe von 1.600 bis 2.000 Euro nieder. Daraus resultiert in diesem Beispiel eine Pflegelücke von 500 bis 900 Euro, die der Pflegebedürftige oder seine Familie jeden Monat aus eigenen Mitteln überbrücken muss.
Auf die Angehörigen angewiesen
Hat der Betroffene nicht ausreichend vorgesorgt, werden unter Umständen auch die Angehörigen für die Finanzierung herangezogen. Denn im Pflegefall gilt: Kinder haften für ihre Eltern! Ist die Pflege nicht zu finanzieren, werden professionelle Pflegedienste häufig nur ergänzend oder gar nicht zur Entlastung der Angehörigen in Anspruch genommen. Das ist für Pflegebedürftige, die nach einem langen selbstständigen Leben nicht auf ihre Angehörigen angewiesen sein wollen, ebenso belastend wie für die Familienmitglieder, die oft unter Gehaltsverlust viel Zeit und Energie in die Pflege investieren.
Hilft zukünftig der Pflege-Bahr?
Eine Möglichkeit, schon heute diese finanzielle Lücke zu schließen, ist eine private Pflegezusatzversicherung. „Mein Tipp: Männer können noch bis 21. Dezember 2012 viel Geld sparen“, so Peter Straßer, Münchener Verein Versicherungsgruppe, „denn danach verteuern sich für sie aufgrund des sogenannten Unisex-Urteils der Europäischen Union die Versicherungsbeiträge. Wie hoch die Einsparung sein kann, steht auf www.deutsche-privat-pflege.de – dort kann man auch alles zum Pflege-Bahr nachlesen.“ Die neue staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge soll ab 1. Januar 2013 in Kraft treten. Gesetzlich wie privat Versicherte werden dann für ihre Pflegevorsorge – unabhängig vom Einkommen – mit monatlich fünf Euro vom Staat unterstützt.
Das Gespräch suchen, neue Wege gehen
Private Pflegezusatzversicherungen ermöglichen es zum Beispiel, die Eltern pflegen zu lassen. Etwa wenn man selbst nicht mehr die Kraft dazu hat. Dr. phil. Britta Wiegele rät, in solchen Fällen das offene Gespräch zu suchen: „Pflegende können sich als Unterstützung für ein solches Gespräch sowohl an eine Beratungsstelle für pflegende Angehörige wenden als auch an eine Praxis für Psychotherapie und natürlich auch an Mediatoren.“
Senioren-WG statt Pflegeheim
Für ältere, hilfebedürftige Menschen bedeutet das aber nicht, dass sie ausschließlich in einem Pflegeheim wohnen können. Ina Warnke, Pflegeberaterin bei der Compass Pflegeberatung, beschreibt, wie sich Senioren in einer Wohngemeinschaft im Pflegefall gegenseitig unterstützen können: „Es macht keinen Unterschied, ob Sie alleine, mit Ihrem Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sie können in der Wohngemeinschaft im Pflegefall die finanziellen Leistungen, die Sie aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, sogar ‚poolen‘. Dies heißt, dass die Versorgung gemeinsam bestritten werden kann.“
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte:
- Kostenloser Download eines Ratgebers zum Thema Pflege sowie Informationen zu Pflegeversicherung und EU-Unisexregelungen: www.deutsche-privat-pflege.de
- Fragen und Antworten aus dem Chat zum Thema „Pflegen – nein danke!“ unter www.experten-im-chat.de
- Unterstützung der Bundesregierung mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz unter www.familien-pflege-zeit.de
- Pflegeberatung und kostenloser Download der Broschüre „Entlastung der Seele – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ unter www.compass-pflegeberatung.de
Am Telefon saßen für Sie:
Ina Warnke, Pflegeberaterin bei der COMPASS Pflegeberatung in München
Peter Straßer, Experte für Leistungen der privaten Pflegeversicherung bei der Münchener Verein Versicherungsgruppe
Dr. phil. Britta Wiegele, Psychotherapeutin, Dipl.-Psychogerontologin, Memory Klinik Neuperlach und Hippocampus Gerontologische Praxis München. Schwerpunkte: Diagnostik und Therapie von Gedächtnisbeeinträchtigungen und Demenzerkrankungen, Beratung pflegender Angehöriger und Fortbildungsangebote für den Umgang mit Menschen mit Demenzerkrankungen
Petra Günthner, Inhaberin des ambulanten Pflegedienst „Pflege Aktiv“ aus München
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